Allgemeine Nutzungsbedingungen für den IOmeter-Service
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Der Vertrag über die Nutzung des IOmeter Service („Nutzungsvertrag“) kommt zwischen dem Kunden und der NEOmeter GmbH mit Sitz in D-10115 Berlin, Ackerstr. 3a („Anbieter“) zustande.
1.2 Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für den Nutzungsvertrag und alle Ansprüche und Rechte der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag. Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten für den Nutzungsvertrag die mit dem Kunden vor dem Abschluss des Nutzungsvertrages ausdrücklich und gesondert vereinbarten besonderen Bedingungen sowie die Bedingungen der beigefügten Datenschutzinformation.
1.3 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter dem Nutzungsvertrag selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte als seine Erfüllungsgehilfen.
2. Vertragsgegenstand, keine Verpflichtung zur Bereitstellung des IOmeter Service
2.1 Der IOmeter Service ermöglicht dem Kunden, (i) Verbrauchsdaten, die an der unidirektionalen, optischen (infrarot) „INFO“-Schnittstelle („INFO-DSS“) seiner modernen Messeinrichtung („mME“) bereitgestellt werden, auszulesen und (ii) diese ausgelesenen Verbrauchsdaten insbesondere durch eine Aggregation zu verarbeiten und zu visualisieren. Der IOmeter Service besteht aus den IOmeter Geräten „IOmeter Core“ und „IOmeter Bridge“ (gemeinsam „IOmeter Geräte“ und jeweils für sich auch „IOmeter Gerät“) sowie aus der IOmeter App in Verbindung mit der IOmeter Cloud.
2.2 IOmeter Core und IOmeter Bridge sind technische Geräte, die von dem Kunden installiert werden müssen. Der IOmeter Core wird an die INFO-DSS mME des Kunden angeschlossen und kann die dort von der mME bereitgestellten Daten auslesen. Die ausgelesenen Daten übermittelt der IOmeter Core über eine verschlüsselte Funkverbindung an die IOmeter Bridge. Der Kunde muss die IOmeter Bridge über WLAN in sein Heimnetzwerk einbinden. Die IOmeter Bridge übermittelt dann die vom IOmeter Core empfangenen Daten verschlüsselt über den Internetanschluss des Kunden an die IOmeter Cloud. In der IOmeter Cloud werden die übermittelten Daten zur visuellen Darstellung für den Kunden in der IOmeter App verarbeitet.
2.3 Über die IOmeter App kann sich der Kunde bei entsprechender Freischaltung seinen Zählerstand, seinen Gesamtstromverbrauch sowie ggf. den durch einen Algorithmus geschätzten Stromverbrauch einzelner Verbrauchskategorien visualisieren lassen.
3. Voraussetzungen für die Nutzung des IOmeter Services / Verpflichtung des Kunden zur Information Dritter
3.1 Kunde kann nur sein, wer volljährig ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat.
3.2 Die Nutzung des IOmeter Services durch den Kunden setzt voraus, dass bei ihm eine fehlerlos funktionierende in einer deutschen Regelzone installierte mME mit INFO-DSS von einem deutschen Messstellen-/Netzbetreiber installiert ist. Eine mME wird vom zuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen des gesetzlichen Roll Outs oder auf Kundenwunsch eingebaut. Die Nutzung des IOmeter Services setzt die fehlerlose Funktion der beim Kunden verbauten mME voraus. Einbau und Betrieb der mME liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Haushalt lebenden Personen über den Einsatz und die Funktionsweise des IOmeter Services und die damit verbundene Datenerhebung zu informieren und ggf. deren Einwilligung zur Durchführung des Nutzungsvertrages einzuholen. Der Kunde ist auch verpflichtet, andere Dritte, die regelmäßig und in einer ihnen individuell zuordenbaren Weise von der mME erfassten Strom verbrauchen, über den Einsatz und die Funktionsweise des IOmeter Services und die damit verbundene Datenerhebung zu informieren und ggf. deren Einwilligung zur Durchführung des Nutzungsvertrages einzuholen. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen solcher Personen wegen einer Nichtbeachtung dieser Verpflichtung frei.
4. Abschluss des Nutzungsvertrags
4.1 Der Kunde kann den IOmeter Service beim Anbieter unter www.iometer.de oder durch Nutzung und Aktivierung der IOmeter App bestellen.
4.2 Der Anbieter wird eine Bestellung und/oder Kauf des IOmeter Service insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit des IOmeter Services und Vorliegen der Voraussetzungen zur Nutzung des IOmeter Services prüfe. Liegen aus Sicht des Anbieters bei dem Kunden die Voraussetzungen für den IOmeter Service vor und ist der Anbieter willens, dem Kunden den IOmeter Service zur Verfügung zu stellen, löst der Anbieter intern bei sich die Lieferung des IOmeter Services aus.
Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn die IOmeter Geräte durch den Kunden erworben wurden.
5. Voraussetzung für die Nutzung der IOmeter Geräte
5.1 Die Nutzung des IOmeter Services setzt voraus, dass der Kunde die vom Anbieter bereit gestellten IOmeter Geräte entsprechend den hierfür geltenden (Installations-) Hinweisen installiert und betreibt. Alle aktuellen Informationen zu den IOmeter Geräten und Hinweise zu Installation und Betrieb der IOmeter Geräte kann der Kunde den aktuellen Produktbeschreibungen entnehmen. Diese sind abrufbar unter https://www.iometer.de.
5.2 Die Funktion der IOmeter Geräte ist von den baulichen Gegebenheiten abhängig, in deren Umfeld die IOmeter Geräte betrieben werden. Die baulichen Gegebenheiten können insbesondere die für den Betrieb der IOmeter Geräte erforderlichen Funkverbindungen behindern oder stören. So können z.B. sehr dicke Wände oder Metallplatten auf der Funkstrecke die notwendige Funkverbindung zwischen den IOmeter Geräten beeinträchtigen. Für solche Beeinträchtigungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
5.3 Die Nutzung der IOmeter Geräte setzt eine dauerhafte und funktionstüchtige Verbindung der IOmeter Bridge mit dem Internet (über das WLAN des Kunden) und eine externe Stromquelle für die IOmeter Bridge sowie die Stromversorgung des IOmeter Core durch ausreichend geladene Batterien oder eine externe Stromquelle voraus.
5.4 Nutzt der Kunde den IOmeter Service nicht oder nicht mehr an einer mME, mit der der Verbrauch des durch ihn vom seinem Stromlieferanten bezogenen Stroms gemessen wird, sind bestimmte Funktionen des IOmeter Service für ihn gegebenenfalls nur noch eingeschränkt sinnvoll oder nutzbar.
6. Download der IOmeter App
6.1 Die Nutzung des IOmeter Services zur Visualisierung von Verbrauchsdaten erfolgt über die IOmeter App. Voraussetzung für die Nutzung der Funktionen der IOmeter App sind fehlerlos installierte und funktionierende IOmeter Geräte.
6.2 Um die IOmeter App zu nutzen, muss der Kunde die IOmeter App auf ein kompatibles Endgerät herunterladen und installieren. Der Download erfolgt über den Google Play Store (Android) oder den Apple Store (iOS). Download und Installation der IOmeter App setzen voraus, dass der Kunde ein Endgerät besitzt, auf welchem entweder das Betriebssystem „Android“ oder „iOS" in der jeweils aktuellen Version oder einer der beiden Vorgängerversionen installiert ist.
6.3 Installation und Download der IOmeter App sowie die Durchführung von Updates und die Nutzung der Funktionen des IOmeter Services setzen zudem einen Internetzugang des Kunden einschließlich einer regelmäßigen Datenübertragung voraus. Die Unterbrechung der Stromversorgung der Geräte und die Unterbrechung der Funkverbindungen oder der Internetverbindung können zu einem teilweisen Datenverlust führen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen Datenverlust, der aus einer Unterbrechung der Stromversorgung der IOmeter Geräte, der Funkverbindung zwischen den Geräten oder der Internetverbindung resultiert.
7. Aktivierung der IOmeter App
7.1 Zur Nutzung des IOmeter Services muss der Kunde die IOmeter App aktivieren. Zur Aktivierung erhält der Kunde ggf von seinem Stromlieferanten einen gerätebezogenen, persönlichen QR Code zur Verwendung nur durch den betreffenden Kunden. Diesen QR-Code kann der Kunde auch zu Wiederherstellungszwecken verwenden. Es obliegt dem Kunden, diese QR Code dauerhaft sicher und für ihn zugänglich zu verwahren. Der QR Code erhält teilweise vom Anbieter verschlüsselt eingebrachte Informationen, die die Nutzung der IOmeter App ermöglichen bzw. vereinfachen.
Es ist dem Kunden nicht erlaubt, seinen QR-Code Dritten zur Nutzung zu überlassen oder /den IOmeter Service mit Hilfe seines QR-Codes Dritten zugänglich zu machen.
Alternativ zur Aktivierung durch QR Code kann die Aktivierung der App auch durch die Nutzung des Menüpunktes „Basic App“ erfolgen. In diesem Falle stehen dem Kunden ausschließlich die Funktionen gemäß Produktbeschbriebung für die Basic App zur Verfügung die unter https://www.iometer.de abrufbar ist
7.2 Zur Nutzung der gesamten Funktionen der IOmeter App ist nach erfolgreicher und vollständiger Installation der IOmeter App in der Regel außerdem die Eingabe einer 4-stelligen PIN über die INFO-DSS an der mME erforderlich. Die Eingabe dieser PIN dient der Freischaltung der Ausgabe des sogenannten erweiterten Datenpaketes an der INFO-DSS der mME. Die 4-stellige PIN erhält der Kunde nach Anforderung direkt durch seinen Messstellenbetreiber. Ohne Eingabe dieser PIN über die INFO-DSS an der mME ist die Nutzung der IOmeter-App nur in einem Demonstrationsmodus mit stark eingeschränktem Funktionsumfang möglich. Die Eingabe der PIN in die INFO-DSS geschieht durch den IOmeter Core, wenn der Kunde die PIN in die IOmeter App wie von der IOmeter App aufgefordert eingibt.
7.3 Zur Nutzung der IOmeter App müssen die aus der mME ausgelesenen Daten über die IOmeter Geräte an die IOmeter Cloud übertragen und dort weiter verarbeitet werden.
7.4 Mit der Nutzung der IOmeter App ist es möglich sich den aus den bei der mME ausgelesenen und verarbeiteten Daten ergebenden Stromverbrauch als Preis für verbrauchten Strom in EUR anzeigen zu lassen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Kunden zu informieren, wenn die Kosten seines (monatlichen) Stromverbrauchs die Höhe der von ihm monatlich geleisteten Abschlagszahlung für die Stromkosten erreicht oder überschreitet. Um diese Funktionalität nutzen zu können muss der Kunde Daten zu dem Stromtarif eingeben, der für den von der mME gemessenen Stromverbrauch gilt. Je nach Tarif können die Tarifdaten auch durch den Anbieter erfasst und bereitgestellt werden. Ohne Verfügbarkeit der Daten zum Stromtarif ist eine Darstellung und/oder Nutzung dieser Funktionalität nicht möglich.
8. Funktionen der IOmeter App, Änderungen der IOmeter App
8.1 Nach erfolgreicher Aktivierung der IOmeter App stehen dem Kunden die Funktionen der IOmeter App zur Verfügung. Alle aktuellen Funktionen der IOmeter App kann der Kunde den aktuellen Produktbeschreibungen entnehmen, die unter https://www.iometer.de abrufbar sind. Zu den Funktionen der IOmeter App zählen derzeit die Visualisierung des Zählerstandes und der momentanen Wirkleistung am Anschluss sowie die Anzeige von Verbrauchsdiagrammen für den Gesamtstromverbrauch und für den algorithmisch ermittelten Stromverbrauch einzelner Verbrauchskategorien.
8.2 Die in der IOmeter App ggf. angegebenen Stromverbräuche für einzelne Verbrauchskategorien (gerätespezifischen Verbrauchsdaten) basieren auf der kumulierten Auswertung des Gesamtstromverbrauchs des Kunden durch einen Algorithmus. Daher sind diese Angaben zum Stromverbrauch einer einzelnen Verbrauchskategorie (eines spezifischen Gerätetyps bei dem Kunden) lediglich ein unter den gegebenen Umständen berechneter Näherungswert und kein exaktes Messergebnis. Die Darstellung in Verbrauchskategorien steht aus technischen Gründen nicht zur Verfügung, wenn der Kunden den IOmeter an einem sogenannten Zweirichtungszähler (Eine Moderne Messeinrichtung, die sowohl den Strombezug aus dem Stromnetz aus auch die Stromeinspeisung ins Stromnetz erfasst) betreibt
8.3 Die in der IOmeter App angezeigten Zähler- und Verbrauchsdaten sind keine verbindlichen Werte aus der Ablesung der mME. Der Anbieter übernimmt daher keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der in der IOmeter App angezeigten Daten. Maßgeblich sind allein die im Zähler selbst gespeicherten Daten.
8.4 Der Anbieter ist auch zu Änderungen der IOmeter App und des IOmeter Services berechtigt, die über eine reine Erhaltung der Funktionsfähigkeit oder eine Aktualisierung der IOmeter App hinausgehen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Anbieter einen triftigen Grund für eine solche Änderung hat, z.B. eine Anpassung an geänderte technische oder gesetzliche Rahmenbedingungen, wegen gestiegener Nutzerzahlen oder der Beendigung oder Änderung von Drittlizenzen. Dem Kunden dürfen durch solche Änderungen keine Kosten entstehen. Der Anbieter wird den Kunden klar und verständlich über die Änderung informieren.
9. Verarbeitung der Messdaten
9.1 Die über die INFO-DSS aus der mME ausgelesenen Daten (Zähler- und Stromverbrauchsdaten) werden auf den IOmeter Geräten für einen Zeitraum von mehreren Stunden zwischengespeichert. Die gespeicherten Daten werden auf den IOmeter Geräten zyklisch mit neuen Daten überschrieben.
9.2 Die über die INFO-DSS aus der mME ausgelesenen Daten (Zähler- und Stromverbrauchswerte) werden in die IOmeter Cloud gesendet und dort für den Zeitraum gespeichert, für den der Kunde sich in der IOmeter App seine vergangenen Verbrauchswerte anzeigen lassen kann. Derzeit ist ein in die Vergangenheit gerichteter Anzeigezeitraum von 36 Monaten vorgesehen. Für diesen Zeitraum können auch die aus diesen ausgelesenen Daten generierten Verbrauchsdaten für einzelne Nutzungskategorien angezeigt werden.
9.3 Mit Ablauf des in Ziffer 9.2 genannten in die Vergangenheit gerichteten Anzeigezeitraums werden die ausgelesenen Daten und die hieraus generierten Verbrauchsdaten in der IOmeter Cloud jeweils anonymisiert. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages werden in der IOmeter Cloud sämtliche aus der mME ausgelesenen Daten und hieraus generierten Verbrauchsdaten anonymisiert.
9.4 Der Anbieter sowie der von dem Anbieter für die Erbringung des IOmeter Service eingeschaltete Erfüllungsgehilfe ist berechtigt, die aus der mME ausgelesenen Daten und hieraus generierten Verbrauchsdaten des Kunden - bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in anonymisierter Form - während der Laufzeit des Nutzungsvertrages und auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages zu verarbeiten, um die Funktionalität der IOmeter App und des IOmeter Services aufrechtzuerhalten und zu verbessern, insbesondere dazu, die Algorithmen zur Errechnung des Stromverbrauchs einzelner Verbrauchskategorien zu verbessern.
Nach Ablauf des in Ziffer 9.2 bezeichneten in die Vergangenheit reichenden Speicherzeitraums bzw. bei Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Anbieter sowie der von dem Anbieter für die Erbringung des IOmeter Service eingeschaltete Erfüllungsgehilfe berechtigt, die anonymisierten aus der mME ausgelesenen Daten und die anonymisierten hieraus generierten Verbrauchsdaten zu Analysezwecken zu verwenden (1) um die Funktionalität der IOmeter App und des IOmeter Services aufrechtzuerhalten und zu verbessern, und (2) zur Entwicklung anderer Produkte durch den Anbieter oder Dritte.
9.5 Sämtliche datenschutzrechtlichen Ansprüche des Kunden bleiben durch vorstehende Regelungen unberührt.
10. Aktualisierung der IOmeter App, Verfügbarkeit der IOmeter App
10.1 Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung zur Entwicklung und Bereitstellung von Aktualisierungen der IOmeter App.
10.2 Der Anbieter beabsichtigt jedoch, ohne eine Verpflichtung hierfür zu übernehmen, dem Kunden durch kostenlose Updates die Beseitigung etwaige Programmfehler in der IOmeter App und etwaige Änderungen der Funktionen der IOmeter App zur Verfügung zu stellen.
Die Installation solcher Updates erfolgt entsprechend der Erstinstallation der IOmeter App über den Google Play Store (Android) oder den Apple Store (iOS). Für den Download und die Installation ist eine durchgängige Internetverbindung notwendig. Der Download und die Installation aller angebotenen Updates ist Voraussetzung für die Nutzung der IOmeter App. Zudem kann die Nichtinstallation der angebotenen Updates zu Sicherheitsmängeln führen. Der Anbieter wird den Kunden über die IOmeter App über die Verfügbarkeit von Updates und dabei über die Folgen informieren, wenn die Installation eines, für die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des IOmeter Services erforderlichen angebotenen Updates („mandatory update“) unterlassen wird. Es obliegt dem Kunden, eine Aktualisierung innerhalb von einer Woche nach Bereitstellung dieser Informationen durch den Anbieter vorzunehmen.
10.3 Der Anbieter ist bemüht, den IOmeter Service durchgängig ganztägig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte oder durgängige Verfügbarkeit des IOmeter Services. Eine Verfügbarkeit des IOmeter Services ist insbesondere in den Zeiten nicht gegeben, in denen der IOmeter Service technisch bedingt oder aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten eingeschränkt oder gar nicht erreichbar ist.
11. Störungen
11.1 Im Fall von Störungen kann der Kunde den Anbieter bzw. nach Wahl des Anbieters den von dem Anbieter für die Erbringung des IOmeter Service eingeschalteten Erfüllungsgehilfen kostenlos kontaktieren. Der Anbieter bzw. der Erfüllungsgehilfe wird ihm gemeldeten Störungen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nachgehen und sich bemühen, im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf die IOmeter Geräte oder die IOmeter App zurückzuführende Störungen zu beseitigen. Eine Beseitigung einer Störung durch den Anbieter scheidet insbesondere dann aus, wenn die Störung durch den Kunden oder in seiner Sphäre verursacht ist, z.B. durch Eingriffe des Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte in die IOmeter Geräte, durch deren unsachgemäße Bedienung oder Behandlung oder durch die örtlichen Bedingungen, unter denen die IOmeter Geräte betrieben werden. Die Beseitigung einer Störung durch den Anbieter ist für den Kunden kostenfrei. Es obliegt dem Kunden, zur Feststellung des Fehlers notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, wenn der Anbieter zur Feststellung ein technisches Mittel einsetzen wollte, das für den Verbraucher den geringsten Eingriff darstellt. In der Regel erfolgt eine Störungsermittlung und –beseitigung per Fernauslese und setzt eine ständige Verbindung mit dem Internet voraus.
11.2 Fragen des Kunden zu seinem Stromliefervertrag mit dem Anbieter sind nicht Gegenstand dieses Nutzungsvertrages. Wegen solcher Fragen steht dem Kunden ggf. der allgemeine Kundenservice des Anbieters zu Verfügung.
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Der Anbieter haftet für eine einfache Fahrlässigkeit begangenen Pflichtverletzung nur im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung Voraussetzung für die Erreichung des vom Kunden mit der Durchführung des Nutzungsvertrags verfolgten Zwecks ist und auf deren Einhaltung der Kunden vernünftigerweise vertrauen darf. Der Höhe nach ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet jedoch in jedem Fall unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine eventuelle, zwingende Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche sowie zu Gunsten von Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12.3 Soweit der Anbieter nach den vorstehenden Bedingungen für den Verlust von Daten des Kunden haften würde, gilt dies darüber hinaus nur so weit der Kunde seine Daten in der Wichtigkeit der Daten für ihn angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
12.4 Keine der Regelungen dieser Ziff. 12 soll zu einer Umkehr der gesetzlichen Beweislastregeln zu Lasten des Kunden führen. Die gesetzlichen Beweislastregeln zugunsten des Kunden bleiben in daher jedem Fall unberührt.
13. Schutzrechte
13.1 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an der IOmeter Cloud, den IOmeter Services, der IOmeter App, der in den IOmeter Geräten eingesetzten Software und den verwendeten Algorithmen und der für den IOmeter Service eingesetzten Software, die über die Nutzung des IOmeter Services gemäß dieser Nutzungsbedingungen hinausgehen. Der Anbieter räumt den Kunden das nicht übertragbare, nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung der IOmeter App an der von ihm als Stromverbraucher genutzten mME zu allein privaten Zwecken ein.
13.2 Die von dem Anbieter im Rahmen des IOmeter Services verwendeten Marken, Domains, Kennzeichnungsrechte sowie zur Verfügung gestellten Informationen sind durch Urheberrechte, Marken, Patente, sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt. Hinweise auf das Urheberrecht oder auf eine sonstige Rechtsinhaberschaft des Anbieters und Dritten dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Der Kunde darf die mit dem IOmeter Service angebotenen Dienste oder Teile davon nicht kopieren, vervielfältigen, nachahmen, verkaufen oder anderweitig an Dritte zu kommerziellen Zwecken verwerten, es sei denn, der Anbieter hat dem Kunden die betreffende Nutzung ausdrücklich in schriftlicher Form gestattet.
14. Änderungen der Nutzungsbedingungen
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen anzustoßen, wenn sich die gesetzlichen oder technischen Rahmenbedingungen ändern oder aus anderen Gründen eine Änderung erforderlich ist. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter wird dem Kunden die vorgeschlagenen Änderungen mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden mitteilen.
14.2 Die Änderung der Nutzungsbedingungen wird nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, kann der Anbieter den Nutzungsvertrag kündigen.
14.3 § 8.4 und das Kündigungsrecht unter § 15 bleiben unberührt.
15. Kündigung, Rücksendung der IOmeter Geräte
15.1 Jede Partei ist berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.
15.2 Die Deinstallation der IOmeter App auf dem mobilen Endgerät des Kunden führt nicht zur Kündigung des Nutzungsvertrages. Deinstalliert der Kunde die IOmeter App ohne den Nutzungsvertrag zu kündigen, sendet die IOmeter Bridge weiterhin Daten an die IOmeter Cloud.
15.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Der Nutzungsvertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien aus und ihm Zusammenhang mit den IOmeter Services unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
16.2 Der Kunde darf nur mit Zustimmung des Anbieters Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtreten, verpfänden und/oder als Sicherheit hinterlegen.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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